Organisation und Zuständigkeiten
Während Deutschland ein duales System aus gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) kennt, ist die Struktur in Spanien bzw. auch Teneriffa, anders aufgebaut. Dort existiert ein universelles, steuerfinanziertes Gesundheitssystem, das allen Anspruchsberechtigten offensteht. Die operative Organisation liegt allerdings nicht in den Händen einer zentralen Institution wie in Deutschland, sondern bei den autonomen Regionen Spaniens. Jede Region betreibt einen eigenen Gesundheitsdienst („Servicio Autonómico de Salud“), der für Krankenhäuser, Gesundheitszentren und Ärztehäuser zuständig ist. Nur in den beiden nordafrikanischen Exklaven Ceuta und Melilla übernimmt der Instituto Nacional de Gestión Sanitaria (INGESA) diese Aufgaben. Der oft genannte INSS (Instituto Nacional de la Seguridad Social) spielt hier eine andere Rolle. Er verwaltet finanzielle Leistungen der Sozialversicherung, etwa Renten, Mutterschaftsgeld oder Arbeitsunfähigkeitsleistungen, ist jedoch selbst kein Betreiber von Krankenhäusern oder Arztpraxen.
Zugang und Kosten
Der Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem Spaniens ist für alle Bürger sowie für in Spanien Beschäftigte gewährleistet. Die Kosten werden über Steuern und Sozialabgaben gedeckt. Dadurch entstehen beim Arztbesuch in öffentlichen Einrichtungen in der Regel keine direkten Kosten. Für Reisende und Kurzaufenthalte ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) von großer Bedeutung. Mit ihr erhalten EU-Bürger in öffentlichen Einrichtungen dieselbe medizinisch notwendige Versorgung wie spanische Staatsbürger. Zu beachten ist jedoch, dass die Karte in privaten Arztpraxen und Kliniken nicht gilt. Wer sich also an eine private Einrichtung wendet, muss die Kosten in der Regel selbst tragen oder über eine zusätzliche Reise- oder Auslandskrankenversicherung absichern.
Leistungen im Vergleich zu Deutschland
Die Leistungen des spanischen öffentlichen Gesundheitssystems unterscheiden sich deutlich von denen deutscher Krankenkassen. Ambulante Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen oder die freie Arztwahl gehören nicht automatisch zum Leistungsumfang. Auch Hilfsmittel und bestimmte Sonderleistungen werden seltener oder nur eingeschränkt angeboten. Besonders auffällig ist die eingeschränkte Zahnmedizin. Sie umfasst im staatlichen System meist nur Untersuchungen zur Kontrolle und Zahnextraktionen. Aufwendigere Behandlungen wie Füllungen, Kronen oder Prothesen müssen privat bezahlt werden. In Deutschland dagegen sind viele dieser Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Dafür sind die Pflichtbeiträge in Deutschland auch deutlich höher als in Spanien, wo die Belastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber insgesamt geringer ist.
Private Zusatzversicherungen
Gerade wegen der Lücken im staatlichen Angebot schließen viele spanische Familien private Zusatzversicherungen ab. Rund ein Viertel der Bevölkerung besitzt inzwischen eine solche Police. Anbieter wie Sanitas, Adeslas, Asisa, Axa, DKV oder Allianz Salud unterhalten eigene Klinik- und Ärztenetze und bieten Pakete an, die je nach Tarif von Zahnbehandlungen bis hin zu einer umfassenden freien Arztwahl reichen. Die Nachfrage ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Ein wesentlicher Grund sind die teils sehr langen Wartezeiten im öffentlichen System, vor allem bei Operationen und Facharztterminen. In privaten Einrichtungen lassen sich Termine meist schneller realisieren, wobei komplizierte chirurgische Eingriffe weiterhin überwiegend in staatlichen Krankenhäusern durchgeführt werden, da diese über die nötige technische Ausstattung verfügen. Die Kosten für private Krankenversicherungen in Spanien sind im europäischen Vergleich lange Zeit niedrig gewesen, steigen aber inzwischen deutlich an. Für viele Familien gehören sie dennoch fest zum Gesundheitsbudget.
Wartezeiten und praktische Erfahrungen
Reisende und Auswanderer sollten wissen, dass in vielen Regionen Spaniens Wartezeiten für nicht lebensbedrohliche Behandlungen üblich sind. Wer eine Operation im öffentlichen Krankenhaus benötigt, muss oft mehrere Monate Geduld mitbringen. Für akute Erkrankungen und Notfälle steht jedoch jederzeit eine Notaufnahme zur Verfügung, meist in den sogenannten Centros de Salud (Gesundheitszentren), die auch als erste Anlaufstelle dienen. Dort arbeiten Allgemeinärzte, Kinderärzte und Notdienste, die eine Überweisung in ein Krankenhaus ausstellen können, wenn es erforderlich ist. Für gewöhnliche Beschwerden, etwa Erkältungen, Rückenschmerzen oder Allergien, genügt ein Besuch beim Hausarzt im nächstgelegenen Gesundheitszentrum. Die Behandlung ist kostenlos, sofern man Anspruch auf das öffentliche System hat oder die EHIC vorlegt.
Hinweise für Rentner und Langzeitaufenthalte
Besonders für deutsche Rentner, die ihren Altersruhesitz nach Spanien verlegen, stellt sich die Frage nach der Absicherung. Wer eine deutsche Rente bezieht, kann mit dem Formular S1 Anspruch auf die öffentliche spanische Gesundheitsversorgung geltend machen. Dennoch schließen viele Auswanderer zusätzlich private Kranken- oder Zahnversicherungen ab, um Wartezeiten zu vermeiden und Zugang zu umfassenderen Leistungen zu haben. Es besteht zudem die Möglichkeit, sich über ein spezielles Abkommen („Convenio Especial“) in das spanische Gesundheitssystem einzukaufen. Hierbei zahlt man einen monatlichen Beitrag, der je nach Alter zwischen etwa 60 und 160 Euro liegt.