Die Residencia

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Die Residencia

 

Was bedeutet eigentlich „Residencia“ in Spanien und was sind die Voraussetzungen, um sie zu beantragen?

 

Wenn Sie vorhaben, sich länger als 3 Monate in Spanien aufzuhalten, haben Sie die Pflicht, sich in das Register für Ausländer eintragen zu lassen. Dafür benötigt man einen Antrag.

 

Mit der spanischen „Residencia“ ist die Eintragung in das zentrale Register für Ausländer („Registro Central de Extranjeros“) in Spanien gemeint. Oft sagt man auch Anmeldebescheinigung.

 

Die Anmeldebescheinigung genannt „Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión“, bescheinigt Ihre Eintragung in das zentrale Register der Ausländer („Registro Central de Extranjeros“) als „residente“. Diese Bescheinigung wird Ihnen bei der Eintragung ausgestellt.

 

Diese Anmeldebescheinigung enthält den Namen, die Nationalität, die Wohnanschrift, die N.I.E. und das Datum der Eintragung. Mit der Eintragung als „residente“ gelten Sie nun als ansässig in Spanien.

 

Wer muss nach Art.7 Real Decreto 240/2007 und Art.1 Orden PRE/1490/2012 die Residencia in Spanien beantragen?

 

Bürger der EU, von Island, Liechtenstein, der Schweiz und Norwegen, die für eine Zeit von mehr als 3 Monaten in Spanien wohnen.

 

Was sind die Voraussetzungen nach Art.7, Abs.1 Real Decreto 240/2007 für die Residencia?

 

Eine dieser folgenden Bedingungen müssen Sie erfüllen:

 

Das Ausüben einer selbständigen Arbeit in Spanien oder einer nicht selbständigen Arbeit.

 

Bei Ausüben keiner Tätigkeit in Spanien sind folgende Punkte zu erfüllen: 

 

Genügend finanzielle Mittel für sich selbst und Ihre Familienangehörigen und der Besitz einer umfassenden Krankenversicherung, abgeschlossen in Spanien oder in einem anderen Land, welche für die Deckung in Spanien während der Aufenthaltsdauer sorgt.

 

oder

 

wenn Sie ein Student sind, der an einem anerkannten Bildungszentrum eingeschrieben ist, um dort zu studieren oder dort eine Berufsausbildung machen will. Wichtig aber das

Sie über eine umfassende Krankenversicherung (öffentlich oder privat) verfügen und man eine Erklärung abgibt, dass er man genügend finanzielle Mittel für sich und seine Familienmitglieder verfügt.

 

oder

 

man ist ein Familienangehöriger aus einem EU-Land, der den EU-Bürger, der die vorigen Bedingungen erfüllt, begleitet oder ihm nachzieht.

 

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, haben Sie das Recht auf Aufenthalt in Spanien für eine Periode von mehr als 3 Monaten und können somit die Residencia in Spanien beantragen. Art. 1, Orden PRE/1490/2012

 

Welche Familienangehörigen haben auch das Recht, die Residencia in Spanien zu beantragen?

 

Wie bereits oben erwähnt haben dieses Recht die Familienangehörige aus einem EU-Land. Wenn sie den EU-Bürger nach Spanien begleiten oder ihm nachziehen und sofern der EU-Bürger die Voraussetzungen für die Residencia erfüllt.

 

Wann muss ich den Antrag stellen bzw, wann ist die Antragsfrist?

 

Es gilt eine Frist von 3 Monaten ab dem Datum der Einreise nach Spanien, dann müssen Sie persönlich einen Antrag auf Eintragung als „residente“ stellen.

 

Wo muss man den Antrag zu stellen?

 

Bei der zuständigen Ausländerbehörde („Oficina de Extranjería“) oder bei einer Polizeidienststelle („Comisaría de Policía“) in der Provinz, wo Sie wohnen.

 

Was kostet die Residencia?

 

Im Moment 12 € für das Jahr 2024.Die Abwicklung der Bezahlung diese Gebühr erfolgt mittels des Formulars: Modelo de tasa 790 Código 012 („Reconocimientos, Autorizaciones y Concursos“). Die Schritte dazu sind oft in den verschiedenen Bezirken anders.

 

Ich empfehle dazu sich Rat bei einer Gestoria zu holen und auch bei Sprachproblemen ist ein Begleitung ratsam.