Was machen bei ...

Unfall
Bei Badeunfällen an großen Stränden wenden Sie sich an die Rettungsschwimmer bzw. die "protección civil" direkt am Strand, diese sprechen oft auch deutsch oder englisch. Bei Verkehrsunfällen rufen Sie über die zentrale Notrufnummer 112 die Polizei bzw. auch den Rettungsdienst ("ambulancia") oder die Feuerwehr ("bomberos"). Leichte Verkehrsunfälle/Blechschäden innerhalb von Orten werden durch die "policia local" aufgenommen, für schwere Unfälle und außerhalb von Ortschaften ist die "guardia civil" zuständig. Spanische Sprachkenntnisse sind unverzichtbar. Falls Sie einen Mietwagen fahren, rufen Sie am besten sofort Ihren Autovermieter an. Seine Notfall-Nummer werden Sie meist auf dem Autoschlüssel finden, er wird alles Nötige veranlassen.

Erkrankung
Bei bekannten Allergien und dauerhafter Medikamenten-Einnahme sollten Sie die Informationen hierüber auch in spanischer Sprache ständig mitführen.

  • Sie können in jedem "centro de salud" einer EHIC Karte behandelt werden. Die Wartezeiten sind jedoch meist recht lang, Sie sollten sich in spanischer Sprache verständigen können und Intensiv- bzw. fachärztliche Behandlungen sind nicht bzw. nicht beim Ersttermin möglich.
  • Es gibt zahlreiche private spanische Krankenhäuser vor allem in Touristengebieten, in denen vielfach auch deutsch gesprochen wird bzw. sogar deutsche Fachärzte tätig sind. In diesen "clinicas" sind auch stationäre und Intensiv-Versorgungen möglich. Die EHIC Karten werden dort teilweise akzeptiert.
  • Teneriffa verfügt über eine sehr gut reputierte Universitätsklinik in La Laguna. Mehrere Dialyse-Zentren sind über die Insel verteilt und es existiert auch eine Flugrettung.
  • Vor allem in den Touristikzentren und in Santa Cruz finden Sie zahlreiche deutsche bzw. deutschsprachige Fachärzte, oft auch mit 24 h-Service bzw. Rufbereitschaft. Meist wird dort die sofortige Bezahlung der Behandlung gefordert, unabhängig von der Vorlage eines Auslandskrankenscheins Ihrer Versicherung. Die nimmt dann eine Rückerstattung an Sie vor, sobald Sie die Belege eingereicht haben.

Diebstahl
Zuständig für die Meldung von Diebstählen ist die Guardia Civil, bei der auch das Meldeprotokoll für Ihre Versicherung erstellt wird. Nur in wenigen Stationen wird deutsch oder englisch gesprochen. Die Wache der Guardia Civil findet sich meist im Hauptort des jeweiligen Bezirkes, jeder Taxifahrer kann Sie darüber informieren.
Das Diebstahl-Risiko (Autoaufbrüche, Taschendiebstahl) ist auf Teneriffa wie auch weltweit vor allem dort hoch, wo viele Touristen zusammenkommen (Parkplätze von Stränden und Touristenattraktionen, Ladenstrassen). Lassen Sie nichts Wertvolles sichtbar im Wagen, führen Sie ggf. nur die Kopien wichtiger Originaldokumente mit.

Verhaftung
Verständigen Sie den deutschen Honorarkonsul unter Telefonnummer 922 248 820 (Mo-Do 10.00-13.00 Uhr) oder wenden Sie sich an einen auf Teneriffa ansässigen deutschsprachigen Rechtsanwalt. Bei Vernehmungen haben Sie Anspruch auf einen Dolmetscher bzw. er wird meist ohne Ihr Zutun hinzugezogen. Ausnüchterungen, Beruhigungen und Festsetzungen nach kleineren Delikten erfolgen immer in der örtlich zuständigen Polizeiwache, nur bei schweren Delikten und Verbrechen erfolgt eine Überstellung in das Zentralgefängnis in La Esperanza. Bei Unterbringung in einer Polizeiwache ist im Normalfall kein Handeln von Konsulat oder Anwälten nötig, da der Inhaftierte nach richterlicher Entscheidung meist kurzfristig wieder entlassen wird, z.T. mit Auflagen/Pass-Hinterlegung.

Quelle: 

 

Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland

 

Àngel Hernández Hernández, Honorarkonsul

 

Urbanización Jardines La Quintana

 

Calle Guillermo Rahn, 4, locales 5-6

 

38400 Puerto de la Cruz

 

Telefon (0034) 922 24 88 20, Fax (0034) 922 15 15 55

 

Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag 10.00 - 13.00 Uhr

 

Amtsbezirk/Konsularbezirk: Insel Teneriffa

 

 

Übergeordnete Auslandsvertretung: Konsulat Las Palmas de Gran Canaria.

 

http://www.spanien.diplo.de/Vertretung/spanien/de/03-las-palmas/honorarkonsuln/HK_20TEN.html